In Niedersachsen verabschiedete im März 2012 der Landtag die neue niedersächsische Bauordnung. In dieser wurde eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. In Neubauten müssen ab 01.11.2012 und in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2015 Warnmelder eingebaut sein.
Die Reglung gilt für Schlaf- und Kinderzimmen, sowie Flure die als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau verpflichtet, Mieter müssen die Geträte funktionsfähig halten.
Allerdings ist eine Rauchmelder ohne regelmäßige Überprüfung eine trügerische Sicherheit. Sollte der Melder nicht ordnungsgemäß reagieren, ist kein Alarm im Brandfall zu erwarten.
Rauchmelder werden von uns mittels Prüfmittel auf Ihre Zuverlässigkeit überprüft.